Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens

Allgemeine Informationen

Die Notarin/der Notar erbringt ihre/seine Leistungen im Verlassenschaftsverfahren in gerichtlichem Auftrag.

Kosten

Bei den Kosten eines Verlassenschaftsverfahrens sind zwei Gebühren zu unterscheiden:

  • Die Gebühr für die Notarin/den Notar als Gerichtskommissärin/Gerichtskommissär richtet sich primär nach dem Wert des Verlassenschaftsvermögens bzw. nach dem Umfang des Verfahrens. Ihr/sein Gebührenanspruch ist im Gerichtskommissionstarifgesetz geregelt und wird vom Verlassenschaftsgericht bestimmt.
  • Die Gerichtsgebühr beträgt 5 Promille des reinen Verlassenschaftsvermögens.

Wenn Liegenschaften in der Verlassenschaft vorhanden sind, muss binnen einem Jahr nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens das Eigentumsrecht zugunsten der Erbin/des Erben bzw. der Erben grundbücherlich durchgeführt werden. Stellen die Erben innerhalb eines Jahres keinen entsprechenden Antrag, muss die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär an ihrer Stelle die geeigneten Anträge beim Grundbuchsgericht einbringen.

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Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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