Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (i.d.R. der Eltern) benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.
Taschengeldgeschäfte sind für die jeweilige Altersgruppe typische geringfügige Anschaffungen des täglichen Lebens. Diese werden jedoch nicht sofort, sondern mit der Pflichterfüllung (z.B. Bezahlung des Kaufpreises) durch die minderjährige Person rechtswirksam.
Geschenke, die nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind, können alle Personen (auch Kinder) annehmen.
Grad der Geschäftsfähigkeit: gänzlich geschäftsunfähig
Kinder können eigenständig
- Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Wurstsemmeln oder Süßigkeiten) abschließen,
- rein vorteilhafte Geschenke annehmen.
Darüber hinausgehende Geschäfte können Kinder (auch mit Zustimmung der Eltern) nicht abschließen. Diese sind absolut nichtig.
Unmündige Minderjährige (zwischen sieben und 14 Jahren)Grad der Geschäftsfähigkeit: beschränkt geschäftsfähig
Unmündige Minderjährige können eigenständig
- Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von CDs oder Kinokarten) abschließen,
- rein vorteilhafte Geschenke annehmen.
Darüber hinausgehende Geschäfte sind ohne die Zustimmung der Eltern schwebend unwirksam. Sie können allerdings durch nachträgliche Zustimmung noch wirksam werden.
Mündige Minderjährige (zwischen 14 und 18 Jahren)Grad der Geschäftsfähigkeit: beschränkt geschäftsfähig
Mündige Minderjährige können eigenständig
- solange die Deckung der grundlegenden Lebensbedürfnisse nicht gefährdet wird
- über Einkommen aus eigenem Erwerb verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen),
- über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, (z.B. Taschengeld) verfügen,
- rein vorteilhafte Geschenke annehmen,
-
Darüber hinausgehende Geschäfte sind ohne die Zustimmung der Eltern schwebend unwirksam. Sie können allerdings durch nachträgliche Zustimmung noch wirksam werden.
Volljährige (ab 18 Jahren)Grad der Geschäftsfähigkeit: voll geschäftsfähig
Voll geschäftsfähige Personen können u.a. eigenständig
- diverse Verträge abschließen,
- schwebend unwirksame Verträge Verträge rechtswirksam anerkennen.
Weiterführende Links
- Abschluss eines Mietvertrages durch Jugendliche
- Allgemeines zum Vertragsabschluss durch Kinder und Jugendliche (Geschäftsfähigkeit)
Rechtsgrundlagen
§§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)