Begriffe mit H
Hauptwohnsitz
Sinnverwandter Begriff: Wohnsitz
Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.
Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:
- Aufenthaltsdauer
- Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
- Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)
Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.
Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben. Allerdings kann nur ein Wohnsitz der Hauptwohnsitz sein.
Ausführliche Informationen zur An-/Abmeldung des Wohnsitzes finden sich auf oesterreich.gv.at.
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at