Ferialpraxis

Aktuelle Informationen zu Ferialpraxis, Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, Arbeit von Kindern und Jugendlichen

Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Ab dem 15. Geburtstag
  • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
Hinweis:

Die Schulpflicht endet nach Beendigung der neunten Schulstufe mit dem Beginn der Sommerferien (Hauptferien).

Achtung:

Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von

  • Lehrverhältnissen
  • besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen
  • Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz
  • Ausbildungsverhältnissen in der Teilqualifizierung oder verlängerten Lehre

beschäftigt werden.

Dabei kommen die Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, die für Jugendliche gelten zur Anwendung, obwohl diese Personen als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

    Kontakt

    Gemeinde
    Hirschegg-Pack
    Hirschegg 24
    8584 Hirschegg-Pack
    Telefon: +43 (3141) 2207
    E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

    Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1
    2 3 4 5 6 7 8
    9 10 11 12 13 14 15
    16 17 18 19 20 21 22
    23 24 25 26 27 28 29
    30 1 2 3 4 5 6

    Tourismusverbände

    HIRSCHEGG WETTER