L17 – Verpflichtende Schulungen in der Fahrschule

Achtung:

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Begleitende Schulungen

Während der Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule (WKO) absolviert werden:

  • Nach 1.000 km Ausbildungsfahrt:
    Erste begleitende Schulung
  • Nach 2.000 km Ausbildungsfahrt:
    Zweite begleitende Schulung

An den Schulungen müssen sowohl die Bewerberin/der Bewerber als die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil (Ausbildungsfahrt) und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einer Ausbilderin/einem Ausbilder.

Die Fahrtenprotokolle müssen zu diesen begleitenden Schulungen mitgenommen werden.

Perfektionsschulung

Nach mindestens 3.000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt.

Die Bewerberin/der Bewerber absolviert im Beisein der Begleitperson Schulfahrten in einem Fahrschulauto. Bei dieser Schulung wird auch eine Fahrprüfung simuliert (drei Unterrichtseinheiten).

Anmeldung zur Fahrprüfung

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

Kontakt

Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4
5 6 7 8 9 10 11
12 13 14 15 16 17 18
19 20 21 22 23 24 25
26 27 28 29 30 31 1

Tourismusverbände

HIRSCHEGG WETTER