Begriffe mit B

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Bürgschaft

Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Sicherstellung einer Schuld durch eine Dritte/einen Dritten. Sie kann betragsmäßig oder zeitlich begrenzt werden.

Die Bürgin/der Bürge verpflichtet sich, die offenen Schulden bei der Gläubigerin/dem Gläubiger zu bezahlen, sofern die Hauptschuldnerin/der Hauptschuldner ihren/seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Nur eine schriftliche Bürgschaftsverpflichtung ist gültig.

Je nach Haftungsvoraussetzungen wird zwischen folgenden Arten von Bürgschaften unterschieden:

Hinweis:

Eine übernommene Bürgschaft bedeutet eine Einschränkung der Kreditwürdigkeit der Bürgin/des Bürgen.

Bürgschaft

Letzte Aktualisierung: 06.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Kontakt

    Gemeinde
    Hirschegg-Pack
    Hirschegg 24
    8584 Hirschegg-Pack
    Telefon: +43 (3141) 2207
    E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

    Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4 5 6
    7 8 9 10 11 12 13
    14 15 16 17 18 19 20
    21 22 23 24 25 26 27
    28 29 30 31 1 2 3

    Tourismusverbände

    HIRSCHEGG WETTER