| Anmeldung und Registrierung |    - Anmeldung des Volksbegehrens (VB) beim Bundesminister für Inneres (BMI)
  - Gesetzlich vorgegebenes Formular für Anmeldung
  - Entscheidung durch BMI binnen zwei Wochen
  - Anmeldung wird zugelassen ⇒ 
 - Registrierung des VB im Zentralen Wählerregister
  - Sammlung von Unterstützungserklärungen ab erfolgter Registrierung möglich
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  |   |  Ausführliche Informationen zur Anmeldung (Registrierung) eines Volksbegehrens |  
  Sammlung von Unterstützungserklärungen  ("Einleitungsverfahren")  |    - Mindestens 8.969 Unterstützungserklärungen (UE) für Einleitungsantrag erforderlich
  - Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich)
  - Anrechnung der UE bei den Unterschriften (siehe unten)
  - 8.969 oder mehr UE werden erreicht ⇒ 
 - Initiatorinnen/Initiatoren des VB können Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens stellen
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  |   |  Ausführliche Informationen zur Unterstützung von Volksbegehren |  
  | Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens |    - Antrag durch Initiatorinnen/Initiatoren des VB
  - Gesetzlich vorgegebenes Formular für Antrag
  - Entscheidung des BMI über Antrag binnen drei Wochen
  - Antrag wird stattgegeben ⇒ 
 - Festsetzung des Zeitraums zur Unterzeichnung des VB durch BMI
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  |   |  Ausführliche Informationen zum Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens |  
  Sammlung von Unterschriften  ("Eintragungsverfahren") |    - Eintragungszeitraum: acht Tage
  - Persönliche Unterschrift vor beliebiger Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich) 
  - 100.000 oder mehr Unterschriften (inklusive allfälliger Unterstützungserklärungen) werden erreicht ⇒ 
 - VB muss im Nationalrat behandelt werden – Bundeswahlbehörde leitet VB an Nationalrat weiter
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  |   |  Ausführliche Informationen zur Unterzeichnung von Volksbegehren |  
  | Parlamentarisches Verfahren |    - VB rechtlich nicht bindend, d.h. die Abgeordneten beraten im Einzelfall darüber, ob ein VB umgesetzt werden soll
  - Vorberatungen im Ausschuss: Beginn spätestens ein Monat nach Zuweisung
  - Beratung des VB im Plenum
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  |   |  Ausführliche Informationen zum Parlamentarischen Verfahren |