L17 – Verpflichtende Schulungen in der Fahrschule
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Begleitende Schulungen
Während der Ausbildungsfahrten müssen begleitende Schulungen in einer Fahrschule (WKO) absolviert werden:
- Nach 1.000 km Ausbildungsfahrt:
Erste begleitende Schulung - Nach 2.000 km Ausbildungsfahrt:
Zweite begleitende Schulung
An den Schulungen müssen sowohl die Bewerberin/der Bewerber als die Begleitperson teilnehmen. Sie bestehen aus einem praktischen Teil (Ausbildungsfahrt) und einem individuellen Gespräch über die Erkenntnisse der Ausbildungsfahrten mit einer Ausbilderin/einem Ausbilder.
Die Fahrtenprotokolle müssen zu diesen begleitenden Schulungen mitgenommen werden.
Perfektionsschulung
Nach mindestens 3.000 km Ausbildungsfahrten findet die Perfektionsschulung in der Fahrschule statt.
Die Bewerberin/der Bewerber absolviert im Beisein der Begleitperson Schulfahrten in einem Fahrschulauto. Bei dieser Schulung wird auch eine Fahrprüfung simuliert (drei Unterrichtseinheiten).