Ausstellung einer Überführungsbewilligung/eines Leichenpasses
Allgemeine Informationen
Leichen (innerhalb des Bundeslandes, in ein anderes Bundesland oder ins Ausland) dürfen nur von befugten Bestattungsunternehmen überführt werden.
Für die Überführung ins Ausland muss ein mehrsprachiger Leichenpass ausgestellt werden. Welche Dokumente gegebenenfalls darüber hinaus für die Überführung ins Ausland erforderlich sind, hängt von den Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes ab.
Voraussetzungen
- Die Totenbeschau ist bereits erfolgt.
- Der Todesfall muss bereits durch das Standesamt beurkundet sein (Anzeige des Todesfalls).
- Eine Freigabe zur Bestattung liegt vor ("Todesbescheinigung").
Zuständige Stelle
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, welche Stelle zuständig ist.
Bei einer Überführung innerhalb des Bundeslandes:
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
Bei einer Überführung von einem Bundesland in ein anderes Bundesland bzw. ins Ausland:
- In den meisten Bundesländern die Bezirksverwaltungsbehörde des Sterbeortes:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten: der Magistrat
Verfahrensablauf
Sie müssen – je nach Bundesland – entweder einen Antrag auf Bewilligung der Überführung stellen oder die Überführung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Fall einer Überführung ins Ausland müssen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses bei der zuständigen Behörde stellen.
Sie können den Bewilligungsantrag und die Anzeige persönlich tätigen oder das Bestattungsunternehmen damit beauftragen.
Erforderliche Unterlagen
Leichenbegleitschein (wird bei der Totenbeschau ausgestellt)
Kosten
Die Kosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Behörde bzw. dem Bestattungsunternehmen.
Zusätzliche Informationen
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at