Namensänderung: Fischereikarte
Eine Namensänderung wird auf der amtlichen Fischereikarte eingetragen. Deshalb ist es notwendig, sich persönlich an die zuständige Stelle zu wenden.
Zuständige Stelle ist:
- Im Burgenland: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
 - In Kärnten: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
 - In Niederösterreich: der Niederösterreichische Landesfischereiverband
 - In Oberösterreich: der Oberösterreichische Landesfischereiverband
 - In Salzburg: der Landesfischereiverband Salzburg
 - In der Steiermark: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
 - In Tirol: die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat)
 - In Vorarlberg: der Fischereiverband für das Land Vorarlberg
 - In Wien: der Wiener Fischereiausschuss
 
Vergessen Sie nicht, Ihre amtliche Fischereikarte und eine Kopie der Heiratsurkunde mitzubringen.
Letzte Aktualisierung: 09.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion