Namensänderung
- Namensänderung: Arbeit
 - Namensänderung: Behörden und Ämter
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 - Namensänderung: Wehrdienst und Zivildienst
 - Namensänderung: Verein
 - Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
 
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 09.07.2025
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