Witwenpension

Die Witwenpension/Witwerpension ist eine Leistung, die der hinterbliebenen Ehefrau/dem hinterbliebenen Ehemann eine soziale Absicherung garantieren soll. Das bedeutet, dass zum Ableben der Partnerin/des Partners eine aufrechte Ehe bestanden haben muss. Bei Erfüllung ganz bestimmter Voraussetzungen kann allerdings eventuell auch die geschiedene Ehegattin/der geschiedene Ehegatte einen Anspruch auf Witwenpension/Witwerpension haben.

Nur wenn die Ehe (in Abhängigkeit vom Altersunterschied zwischen Ehepartnerin/Ehepartner) eine bestimmte Zeit gedauert hat oder aus der Ehe ein Kind stammt, wird eine unbefristete Witwenpension/Witwerpension gewährt.

Altersunterschied zwischen Ehepartnerin/Ehepartner
Erforderliche Ehedauer für den Anspruch auf unbefristete Witwenpension/Witwerpension
bis 20 Jahre 3 Jahre
20 bis 25 Jahre 5 Jahre
über 25 Jahre 10 Jahre

Bei zu kurzer Ehedauer wird die befristete Witwenpension/Witwerpension für 30 Monate (2 1/2 Jahre) ausbezahlt.

Hinweis:

Anspruch auf Witwenpension/Witwerpension haben auch hinterbliebene eingetragene Partnerinnen/hinterbliebene eingetragene Partner.

Weiter Informationen

Witwenpension/Witwerpension

Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Kontakt

    Gemeinde
    Hirschegg-Pack
    Hirschegg 24
    8584 Hirschegg-Pack
    Telefon: +43 (3141) 2207
    E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

    Mo Di Mi Do Fr Sa So
    1 2 3 4 5 6 7
    8 9 10 11 12 13 14
    15 16 17 18 19 20 21
    22 23 24 25 26 27 28
    29 30 31 1 2 3 4

    Tourismusverbände

    HIRSCHEGG WETTER