Allgemeines zur Müllvermeidung und Mülltrennung

Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz definiert unter anderem Nachhaltigkeit, Schutz von Mensch und Umwelt und Schonung der natürlichen Ressourcen als wichtige Leitlinien der österreichischen Abfallwirtschaft.

In der Hierarchie der Abfallwirtschaft steht die Abfallvermeidung an oberster Stelle. Vermeidung bremst das Wachstum unserer Abfallmengen oder verringert die Schädlichkeit der Abfälle – dadurch wird unser Grundwasser geschont, Energie und Rohstoffe eingespart und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Abfallvermeidende Maßnahmen sind z.B.

  • Nutzung von Mehrweg- statt Einwegverpackungen
  • Reparatur
  • Miete oder Leihe statt Kauf
  • Weitergabe nicht mehr gebrauchter Gegenstände bzw. Kauf von gebrauchten Produkten
  • Nachhaltiges Produktdesign (modulares Design, Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit)

Nicht vermeidbare Abfälle sollten getrennt gesammelt und so weit wie möglich einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder einem Recycling zugeführt werden.

Glas, Kunststoff, Metalle, Altpapier und Bioabfall können großteils recycelt bzw. kompostiert oder in einer Biogasanlage verwertet werden.

Restabfall muss aufgrund der Deponieverordnung thermisch oder mechanisch-biologisch behandelt werden, um sicherzustellen, dass nur für Gesundheit und Umwelt ungefährlicher Abfall auf Deponien abgelagert wird. Damit werden auch chemische Reaktionen auf Deponien vermieden, die Luft, Boden und Wasser gefährden könnten.

Jede Einzelne/jeder Einzelne sollte nicht nur helfen, Abfall zu vermeiden, sondern den anfallenden Hausmüll auch getrennt entsorgen.

Tipp:

Für ein hochwertiges Recycling ist die richtige Abfalltrennung wichtig. Fehlwürfe in der getrennten Sammlung (Papier, Biomüll, Verpackungen aus Glas, Metall, Kunststoff und Verbundstoffen) müssen aufwendig aussortiert werden. Wie die Abfalltrennung am Wohnort genau gehandhabt wird (z.B. Abholintervall), kann am besten bei der jeweiligen Gemeinde oder den Abfallwirtschaftsverbänden erfragt werden.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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