Standesamtliche Beurkundung von Sternenkindern (Fehlgeburten)
Allgemeine Informationen
Seit 1. April 2017 besteht die Möglichkeit, auf Antrag der Mutter (oder des Vaters oder des anderen Elternteils mit Einverständnis der Mutter) das Sternenkind bei den sonstigen Personenstandsdaten der Mutter einzutragen. Grundlage ist eine ärztliche Bestätigung, die den Tag und - soweit feststellbar - das Geschlecht des Sternenkinds beinhaltet.
Mit Einverständnis der Mutter können auch der Vorname und der Familienname des Mannes, der Frau oder anderen Person eingetragen werden, der/die die Eintragung als Vater/anderer Elternteil begehrt.
Das Standesamt stellt, falls gewünscht, eine eigene Urkunde für das Sternenkind aus.
Fristen
Es gibt keine Fristen.
Zuständige Stelle
Das Standesamt, bei dem die Eintragung zuerst begehrt wird:
- Das Standesamt oder der Standesamtsverband der Gemeinde
- In Statutarstädten: das Standesamt des Magistrats
- In Wien: das Standesamt, in dessen Bereich (Bezirk) die Fehlgeburt erfolgte
Erforderliche Unterlagen
Für die Eintragung sind vorzulegen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Ärztliche Bestätigung, die den Tag und – soweit feststellbar – das Geschlecht des Sternenkinds beinhaltet.
Namensgebung
Die Mutter/der Vater/der andere Elternteil können der Personenstandsbehörde den Namen des Sternenkinds bekanntgeben. Dieser wird in die Urkunde eingetragen.
Kosten
- Anzeige: gebührenfrei
- Bescheinigung: gebührenfrei
- Urkunde: gebührenfrei
- Nach zwei Jahren: 13,10 Euro
Für die Erstausstellung fallen keine Gebühren an, sofern diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab Geburt des Sternenkinds des Kindes ausgestellt werden. Bei Zusendung entstehen in der Regel Kosten. Erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Standesamt.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung (PStG-DV)
- Gebührengesetz (GebG)