Anklageschrift

Liegt aufgrund eines Delikts, nach ausreichend geklärtem Sachverhalt, die Verurteilung einer/eines Beschuldigten nahe, wird von der Staatsanwältin/dem Staatsanwalt eine Anklageschrift verfasst.

Eine Anklageschrift hat Folgendes zu enthalten:

  • Name der/des Angeklagten sowie weitere Angaben zur Person
  • Vorgeworfene Handlungen der/des Anklagten (Ort, Zeit, Umstände der Straftat)
  • Gesetzesbestimmungen, gegen die durch die vorgeworfenen Handlungen verstoßen wurden
  • Beweismittel
  • Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll
  • Zusammenfassung und Beurteilung des Sachverhalts

Mit der Anklageschrift beantragt die Staatsanwaltschaft die Abhaltung einer Hauptverhandlung vor Gericht.

Strafrecht

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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