Geschworene

Geschworene und Schöffinnen/Schöffen sind Laienrichterinnen/Laienrichter.

Geschworene entscheiden bei mit schweren Strafen bedrohten Verbrechen sowie bei politischen Delikten.

Das Geschworenengericht besteht aus drei Berufsrichterinnen/Berufsrichtern und acht Geschworenen. Durch Beantwortung eines von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern erstellten Frageschemas entscheiden die Geschworenen allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage.

Das Strafausmaß wird von den Berufsrichterinnen/den Berufsrichtern und Laienrichterinnen/Laienrichtern gemeinsam bestimmt.

Als Geschworene können Personen berufen werden, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind.

Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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