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Exekution

Sinnverwandter Begriff: Zwangsvollstreckung

Exekution ist die Durchsetzung von Rechten (z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

Die betreibende Partei benötigt zur Exekution einen Exekutionstitel. Er ist die rechtliche Grundlage für die Bewilligung und Durchführung von gerichtlichen Pfändungen.

Beispiel:
  • Rechtskräftige Urteile von Zivilgerichten
  • Gerichtliche Zahlungsaufträge oder Zahlungsbefehle, gegen die kein Einspruch erhoben wurde
  • Vergleiche vor Zivilgerichten
  • Rechtskräftige Beschlüsse im Konkursverfahren
  • Bescheide der Sozialversicherungsträger, mit denen Leistungen zuerkannt oder zurückgefordert werden
Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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