Adressänderung: Krankenversicherungsträger

Allgemeine Informationen

Unter gewissen Umständen ist eine Adressänderung dem Krankenversicherungsträger mitzuteilen, in vielen Fällen erfolgt die Änderungsmeldung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber oder das Arbeitsmarktservice.

Betroffene

Wenn Sie sich in einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden, erledigt die Änderungsmeldung Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber. Wenn Sie Leistungen vom Arbeitsmarktservice beziehen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe etc.), erfolgt die Meldung durch das Arbeitsmarktservice. Somit trifft die Verständigungspflicht vor allem Landwirtinnen/Landwirte sowie Selbstständige.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Arbeitsmarktservice (AMS)

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Kontakt

Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

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