Gleichbehandlung und gleiche Chancen

Gleichbehandlung bedeutet "Chancengleichheit" unabhängig davon,

  • welches Geschlecht,
  • welche Religion oder Weltanschauung,
  • welche Hautfarbe (ethnische Zugehörigkeit),
  • welches Alter,
  • welche sexuelle Orientierung oder
  • welche Behinderung

eine Person hat.

Menschen dürfen aus diesen Gründen in der Arbeitswelt bei der Arbeitsplatzsuche sowie bei der Einstellung, Bezahlung, Beförderung etc. nicht benachteiligt, also nicht "diskriminiert" werden.

Beispiele für Benachteiligung in der Arbeitswelt:

  • Eine Frau bekommt für die gleiche Leistung weniger Gehalt als ein männlicher Kollege.
  • Statt erfahrenen und älteren Personen werden jüngere Personen eingestellt, weil die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ihnen nicht so viel zahlen muss.
  • Ein Mitarbeiter wird gekündigt, weil er homosexuell ist.
  • Eine Frau oder ein Mann wird sexuell belästigt.
  • Ein muslimisches Mädchen bekommt keine Lehrstelle, weil es als Zeichen seiner Religion ein Kopftuch trägt.

Aber das sogenannte Gleichbehandlungsgebot gilt nicht nur für den Bereich der Arbeit. Auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen dürfen Menschen – aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und des Geschlechtsnicht benachteiligt werden.

Beispiele für Benachteiligung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen:

  • Eine Türsteherin/ein Türsteher verweigert einem Mädchen oder Burschen mit schwarzer Hautfarbe den Zutritt zu einer Diskothek.
  • Eine Wohnung wird nur an Inländerinnen/Inländer vermietet.

Die Grundlagen der Gleichbehandlung sind in Österreich durch das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG) sowie durch das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) geregelt. Auch auf Landes- und Gemeindeebene gibt es verschiedene eigene Gesetze.

Gleichbehandlung sollte schon so früh wie möglich ein Thema sein – auch für Kinder und Jugendliche. Dabei steht vor allem die gleiche Behandlung von Mädchen und Buben ohne Unterschied des Geschlechts im Mittelpunkt.

Unterstützung und Beratung bei Diskriminierung

Viele Beratungsstellen in den Bundesländern, die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die Gleichbehandlungsbeauftragten (für den Bundesdienst und im Landesbereich) und die Gleichbehandlungskommissionen (für die Privatwirtschaft, den Bundesdienst und den Landes- und Gemeindedienst) haben das Ziel, diese Grundsätze zu verteidigen und Menschen zu helfen, wenn sie im Job oder auch beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen benachteiligt werden.

Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

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