Nachträgliche Anerkennung von Kaufverträgen ab Volljährigkeit
Rechtsgeschäfte, die der Zustimmung der Eltern bedürfen und die eine Jugendliche/ein Jugendlicher ohne deren Zustimmung abschließt, werden mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht automatisch geheilt bzw. rechtswirksam.
Kauf eines Mopeds, Aufnahme eines Kredites, Abschluss eines Leasingvertrages oder Überziehung eines Kontos in größerem Ausmaß
Daher ist die Jugendliche/der Jugendliche auch mit 18 Jahren grundsätzlich nicht zur Zahlung verpflichtet. Sie/er wird nur dann verpflichtet, wenn sie/er freiwillig schriftlich erklärt, die Verpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft als rechtswirksam anzuerkennen. Die Vertragspartnerin/der Vertragspartner (z.B. die Mopedhändlerin/der Mopedhändler) kann die volljährig Gewordene/den volljährig Gewordenen jedoch zur Abgabe einer solchen Erklärung auffordern und dafür eine angemessene Frist setzen.
Ohne diese schriftliche Erklärung der Jugendlichen/des Jugendlichen wird ein solches Rechtsgeschäft nicht voll gültig. Beim Kauf eines Mopeds beispielsweise müsste das noch nicht bezahlte Moped zurück gegeben werden.
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at
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7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 Sommerveranstaltung (Freiluftbühne) des VVP in Pack | 13 |
14 | 15 | 16 | 17 | 18 Freiluftbühne Pack | 19 Anna-Messe beim Bartholomä-Kircherl | 20 Malwoche in Hirschegg mit Helga Hudin Annasonntag mit Prozession in Hirschegg |
21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 Turnier der Vereine des Hobby Fußball Hirschegg | 27 |
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