Allgemeine Information über Unterstützungen der Bundesländer
Allgemeine Informationen
Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine oder keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (→ BMASGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.
Zuständige Stelle
- die zuständige (Sozialabteilung) der Landesregierung
- die Bezirkshauptmannschaften
Zusätzliche Informationen
Medizinische Hilfen
- Ärztliche Hilfe, Versorgung mit Heilmitteln und Heilbehelfen
- Pflege in Kranken-, Kur- oder Rehabilitationsanstalten
- Orthopädische Versorgung
Anschaffung, Anpassung und Instandsetzung von Körperersatzstücken, orthopädischen Behelfen und anderen Hilfsmitteln - Hauskrankenpflege
- Übernahme der durch diese Maßnahmen entstehenden Reise- und Transportkosten
Pädagogische Hilfen
- Beratung der Erziehungsberechtigten des Kindes mit Behinderungen in Erziehungs- und Bildungsfragen
- Vermittlung des Menschen mit Behinderungen in eine Erziehungs- oder Bildungseinrichtung, die seinen bzw. ihren Fähigkeiten und Beeinträchtigungen entspricht
- Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten für die Erziehung und Schulbildung
Hilfen zur beruflichen Eingliederung
- Berufliche Ausbildung, Ein-, Um- oder Nachschulung, Arbeitstraining und Arbeitserprobung
- Zuschüsse für behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung
- Lohnzuschüsse als Ausgleich für Minderleistung
- Unterbringung auf einem geschützten Arbeitsplatz (→ USP)
- Berufliche Rehabilitation (→ USP)
- Beschäftigungstherapie
Hilfen zur sozialen Eingliederung
Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung
- Zuschüsse z.B. für
- den Kauf eines Pkw
- die behindertengerechte Ausstattung der Wohnung
- Soziale Dienste
- Zuschüsse für Erholungsaufenthalte
- Heimunterbringung
- Förderungen zur sozialen Rehabilitation
Hilfe zum Lebensunterhalt
Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.
Letzte Aktualisierung: 06.08.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at