Höhe der Korridorpension

Bei der Korridorpension werden bei vorzeitigem Pensionsantritt Abschläge abgezogen. Für jeden Monat, den Versicherte vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, wird ein Abschlag von 0,425 Prozent berechnet; das sind pro Jahr 5,1 Prozent weniger Pension. Grundlage für die Berechnung der Pensionshöhe ist das Pensionskonto.

Hinweis:

Bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit während des Bezuges einer Korridorpension mit einem Entgelt über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2026: 551,10 Euro pro Monat) fällt diese weg, jedoch wird für jeden Monat, in dem die Korridorpension weggefallen ist, die Pensionsleistung um 0,55 Prozent erhöht.

Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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