Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren

Seit 1995 können überschuldete Privatpersonen, also natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, in Österreich ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren beantragen. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren auch Privatkonkurs genannt.

Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen.

Häufige Ursachen von Überschuldung

  • fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben

  • Überschätzung der eigenen Finanzkraft

  • niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen

  • bargeldloses Konsumverhalten

  • Verpflichtungen aus Bürgschaften

  • aggressive oder irreführende Werbung

  • unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)

  • Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen

  • rechtlich komplexe oder unklare Situationen

Rechtsgrundlagen

Insolvenzordnung (IO)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundesministerium für Justiz

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