Kfz-Zulassung im Inland (Österreich)
General information
Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges sind folgende Schritte zu setzen: 1. Eintragung in die Genehmigungsdatenbank Das Kraftfahrzeug muss in der Genehmigungsdatenbank erfasst werden. Bei Kraftfahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier) ist außerdem eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. 2. Bezahlung der fälligen Steuern beim Finanzamt Vor der Zulassung des importierten Kraftfahrzeuges muss jene Person, auf die das Kraftfahrzeug erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NoVA) (USP) selbst berechnen (Formular "NoVA 2") und an das zuständige Finanzamt (BMF) entrichten. 3. Anmeldung bei einer Zulassungsstelle der Versicherungsgesellschaften Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) kann nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung die Kfz-Zulassung erfolgen.
Further information
Fahrzeugtypisierung (Österreich), Voraussetzungen für die Kfz-Zulassung, Fahrzeugimport (BMF), Verfahren (BMF),
Last update: 01.01.2026
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