Rasenmähzeiten in Oberösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben W
Hinweis: Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.   Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Oberösterreich wieder. Gemeinde Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben Art der Tätigkeit Zeiten         Waizenkirchen  keine Vorgaben      Waldburg  Empfehlung  Rasenmähen  zu unterlassen: Samstag ab 17 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , Waldhausen im Strudengau  Empfehlung  Rasenmähen  zu unterlassen: werktags (Montag bis Samstag)  12 bis 14 Uhr, ab 19 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , Walding  Verordnung  Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)  verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig , , Wallern  keine Vorgaben      Wartberg an der Krems keine Vorgaben     Weibern  Empfehlung  Rasenmähen zusätzlich: Holzschneiden oder häckseln  zu unterlassen: werktags (Montag bis Samstag) am frühen Morgen, am späten Abend, , Sonn- und Feiertag ganztägig , , Weißenkirchen im Attergau  Verordnung  Rasenmähen  verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig , , Weißkirchen an der Traun  Verordnung  Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungs- oder Elektromotoren (z.B. Benzinrasenmäher)  verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig , , Weitersfelden  Empfehlung lärmende Haus- und Gartenarbeiten im Ortszentrum sowie in den Dichtbebauten Dörfern  zu unterlassen: täglich, 21:30 bis 6 Uhr , Wendling  keine Vorgaben      Weyregg am Attersee  Verordnung  Betrieb von Elektromäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) zusätzlich: Schneiden von Brennholz mittels motorbetriebenen Sägen, Gartenhäcksler  verboten (gilt in der Zeit vom 15. Juni bis 15. September): werktags (Montag bis Samstag) 21 bis 8 Uhr, 12 bis 14 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Wilhering Verordnung Verwendung von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) oder sonstigen Gartengeräten durch die störender Lärm verursacht wird zusätzlich: Motorsägen, Kreissägen, Pressluftkompressoren, Trenn- und Schleifmaschinen, Fräs- und Hobelmaschinen, Abfall- und Holzzerkleinerungs-maschinen oder sonstige Arbeitsgeräte durch die störender Lärm verursacht wird verboten: Montag bis Freitag bis 7 Uhr, ab 20 Uhr, , Samstag bis 8 Uhr, ab 18 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Windhaag bei Freistadt  Empfehlung  Hantieren mit Rasenmähern, Motorsensen, Kompressoren, Kettensägen, usw. zu unterlassen: Sonn- und Feiertag ganztägig , , Windischgarsten  Verordnung  Betrieb von Rasenmähern, Motorsägen und Modellfahrzeugen  erlaubt: werktags (Montag bis Samstag) 8 bis 12 Uhr, 14 bis 20 Uhr, , verboten: Sonn- und Feiertag ganztägig, , Wippenham  keine Vorgaben      Wolfern Verordnung Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Vertikutiergeräte, Holzzerkleinerungsgeräte (Kreissägen)  gilt nicht für: Verwendung im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes oder für die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion verboten: Samstag ab 17 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig, , Wolfsegg am Hausruck  Empfehlung  Rasenmähen  zu unterlassen: Samstag ab 17 Uhr, , Sonn- und Feiertag ganztägig , ,  
Letzte Aktualisierung: 10.09.2012
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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