Allgemeines zur Ferialpraxis
Um als Jugendliche/als Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Alter: ab 15 Jahren
- Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
Hinweis
Die Schulpflicht endet nach Beendigung der neunten Schulstufe mit dem Beginn der Sommerferien (Hauptferien).
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Minderjährige, die ihren 15. Geburtstag vor Beginn der Sommerferien, die auf die neunte Schulstufe folgen, feiern, gelten als Kinder im Sinne des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes. Erst mit Vollendung der Schulpflicht – mit Ferienbeginn – gelten sie als Jugendliche und dürfen ab diesem Zeitpunkt einen Ferialjob ausüben.
Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von
- Lehrverhältnissen
- Besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen
- Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz
- Ausbildungsverhältnissen in der integrativen Berufsausbildung
beschäftigt werden.
Dabei kommen die Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, die für Jugendliche gelten (Abschnitt 3 bis 5) zur Anwendung, obwohl diese Personen als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten.
Links zu Jobbörsen für Praktika und Ferialjobs
- LOGO Jobbörse (→ LOGO jugendmanagement)
- akzente Jugendinfo Salzburg – Ferialjobs & Praktika (→ akzente Jugendinfo)
- FFG – Praktikabörse (Praktika in Naturwissenschaft und Technik) (→ FFG)
- StudentJob – Praktikum (→ StudentJob)
- praktikum.info
Weiterführende Links
- Jugendportal – Praktikum (→ Jugendportal)
- wienXtra-jugendinfo – Praktikum (→ wienXtra)
- Arbeit von Kindern und Jugendlichen (→ Arbeitsinspektion)
- Broschüre "Jugendliche – Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen" (→ Arbeitsinspektion)
- Ferialjob (→ AK)
- Informationen zum Thema "Ferialpraxis und Anmeldung zur Sozialversicherung" (→ ÖGK)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at
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1 Maibaumaufstellen des ÖKB Pack | 2 | 3 | 4 | |||
5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 Muttertagsfeier in Pack des VVP | 11 |
12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 40jähriges Jubiliäumskonzert der TMK Pack | 18 |
19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 Erstkommunion in der Pfarrkirche Hirschegg |
26 | 27 | 28 | 29 Milch & Käse beim Spengerwirt Empfang der Wallfahrer auf Reichenfels | 30 | 31 | 1 |