Checkliste Schulpflicht in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zur Schulpflicht für Drittstaatsangehörige.
Thema | Detailinformationen |
allgemeine Schulpflicht | Für alle Kinder, die sich dauernd in Österreich aufhalten, besteht die allgemeine Schulpflicht. Sie beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden 1. September und erstreckt sich über neun Jahre. |
Zeugnisse | Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
1. bis 4. Schuljahr | Die ersten vier Schuljahre (in der Regel im Alter von 6 bis 10 Jahren): Besuch der Volksschule (Grundschule) |
5. bis 8. Schuljahr | 5. bis 8. Schuljahr (in der Regel im Alter von 10 bis 14 Jahren): Besuch der Mittelschule (MS) oder der Unterstufe der allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) |
9. Schuljahr | 9. Schuljahr (in der Regel im Alter von 14 bis 15 Jahren): Besuch der Polytechnischen Schule, der Oberstufe einer AHS oder einer besrufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule. |
Schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind zum Besuch der Sonderschule berechtigt.
Letzte Aktualisierung: 05.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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