Sozialversicherung bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Liegt keine der ausgeübten Erwerbstätigkeiten unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP), werden die Sozialversicherungsbeiträge automatisch abgezogen. Bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen kann es jedoch zu einer Nachzahlungspflicht von Sozialversicherungsbeiträgen kommen.

Bei einer Erwerbstätigkeit unter der Geringfügigkeitsgrenze (→ USP) ist die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer grundsätzlich nur unfallversichert. Sobald die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird, muss die Kranken- und Pensionsversicherung nachbezahlt werden. Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer ist dann unfall-, kranken- und pensionsversichert.

Die Sozialversicherung meldet sich automatisch. Einmal pro Jahr werden die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung im Nachhinein zur Zahlung vorgeschrieben.

Um zu ermitteln, ob die Geringfügigkeitsgrenze (→ USP) überschritten wurde, werden die Entgelte aus den verschiedenen Erwerbstätigkeiten im jeweiligen Kalendermonat zusammengezählt.

Bei einer Nachzahlungspflicht von Sozialversicherungsbeiträgen können diese teilweise im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung rückerstattet werden.

Letzte Aktualisierung: 8. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Kontakt

Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at

Mo Di Mi Do Fr Sa So
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30 1 2 3 4 5

Tourismusverbände

HIRSCHEGG WETTER