Namensänderung: Pensionsversicherungsträger
General information
Grundsätzlich ist der Pensionsversicherungsträger, von dem Sie Ihre Pension beziehen, unverzüglich über eine Namensänderung zu informieren.
Affected
Personen, die eine Pension beziehen und ihren Namen ändern
Requirements
- Bezug einer Pension
- Namensänderung
Deadlines
innerhalb von zwei Wochen nach der Namensänderung
Competent authority
der zuständige Pensionsversicherungsträger:
Procedure
Die Bekanntgabe des neuen Namens erfolgt grundsätzlich formlos. Sie können die Änderung schriftlich, persönlich, per E-Mail oder telefonisch bekannt geben.
Wenn Sie die Namensänderung telefonisch bekannt geben, lassen Sie sich unbedingt den Namen der bearbeitenden Person geben, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass Sie die Namensänderung ordnungsgemäß gemeldet haben.
Ihr Pensionsversicherungsträger wird genau überprüfen, ob Ihre Namensänderung bzw. Änderung des Familienstandes (z.B. durch Heirat, Scheidung) Auswirkungen auf Ihren Pensionsbezug hat, und Sie individuell darüber informieren.
Required documents
Entsprechende Nachweise (z.B.. Heiratsurkunde oder Bescheid)
Costs and fees
Für die Bekanntgabe der Namensänderung beim Pensionsversicherungsträger fallen keine Gebühren an.
Further information
Keine Angaben
Legal basis
das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz Ihres zuständigen Pensionsversicherungsträgers (z.B. ASVG, GSVG, BSVG)
Expert information
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Link to form
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Authentication and signature
Keine Angaben
Means of redress or appeal
Keine Angaben
Assistance and problem-solving services
Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.
Weitere Servicestellen:
Ombudsstelle Versicherungsanstalten
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at