Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung

Die Bestellung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung erfolgt durch das Gericht mittels eines schriftlichen Beschlusses.

Das gerichtliche Verfahren besteht aus folgenden Schritten:

  • Abklärung (Clearing) durch den Erwachsenenschutzverein
  • Persönliches Gespräch mit der betroffenen Person (Erstanhörung)
  • Wahl bzw. Bestellung einer Vertretung für das Verfahren (Rechtsbeistand)
  • Bestellung einer einstweiligen Erwachsenenvertretung (falls bereits während des Verfahrens wichtige Dinge zu erledigen sind)
  • Einholung eines Sachverständigengutachtens (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
  • Mündliche Verhandlung (nur wenn dies beantragt wird oder das Gericht es für erforderlich hält)
  • Gerichtliche Entscheidung (Beschluss)

Das Gericht kann das Verfahren nach jedem Verfahrensschritt beenden (einstellen).

Hinweis:

Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens kann beispielsweise abgesehen werden, wenn ausreichende ärztliche Unterlagen vorliegen.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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