Ferialpraxis
Aktuelle Informationen zu Ferialpraxis, Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, Arbeit von Kindern und Jugendlichen
Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Ab dem 15. Geburtstag
- Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
Die Schulpflicht endet nach Beendigung der neunten Schulstufe mit dem Beginn der Sommerferien (Hauptferien).
Achtung:Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von
- Lehrverhältnissen
- besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen
- Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz
- Ausbildungsverhältnissen in der Teilqualifizierung oder verlängerten Lehre
beschäftigt werden.
Dabei kommen die Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, die für Jugendliche gelten zur Anwendung, obwohl diese Personen als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten.
Weiterführende Links
- Detaillierte Informationen zur Arbeit von Kindern und Jugendlichen (→ Arbeitsinspektion)
- Weitere Informationen zum Thema "Ferialpraxis" (→ AK)
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kontakt
Gemeinde
Hirschegg-Pack
Hirschegg 24
8584 Hirschegg-Pack
Telefon: +43 (3141) 2207
E-Mail: gde@hirschegg-pack.gv.at
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1 | 2 | 3 | 4 Schnitzelwochen beim Spengerwirt Schulabschlussfest des VVP Pack Kinderfest mit Hüpfburg beim Spengerwirt | 5 | 6 Frühschoppen der FF Pack im Rüsthaus Pack | |
7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 Sommerveranstaltung (Freiluftbühne) des VVP in Pack | 13 |
14 | 15 | 16 | 17 | 18 Freiluftbühne Pack | 19 Anna-Messe beim Bartholomä-Kircherl | 20 Malwoche in Hirschegg mit Helga Hudin Annasonntag mit Prozession in Hirschegg |
21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 Turnier der Vereine des Hobby Fußball Hirschegg | 27 |
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